E-Rechnung, Buchhaltung und mehr

E-Rechnung/ZUGFeRD

Rechnungserstellung im ZUGfERD-Format

Deine Rechnungen werden in freeBill automatisch im sogenannten ZUGfERD-Format erstellt und - falls gewünscht - direkt per Mailversand an deinen Kunden übermittelt. Hierdurch erfüllst du bereits jetzt alle gesetzlichen Anforderungen zum Thema E-Rechnung und musst dir in Zukunft keine Gedanken mehr über eine Umstellung machen.

Rechnungserstellung im ZUGfERD-Format

X-Rechnung Vorschau

Mit Hilfe unserer X-Rechnung Vorschau kannst du empfangene X-Rechnungen ganz einfach auslesen. Lade hierzu deine X-Rechnung per Drag and Drop oder über die Datei-Auswahl in freeBill hoch. Anschließend erhältst du alle relevanten Rechnungsinformationen angezeigt.

X-Rechnung Vorschau

Hintergründe zum Thema E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Doch was genau bedeutet das nun für Ihr Unternehmen und welche Schritte müssen Sie wann veranlassen? 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine einfache PDF-Datei. Sie liegt in einem strukturierten Format vor, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung entsprechen dem Standard und sind damit zulässig, während einfache PDF-Rechnungen den Anforderungen nicht genügen.

Geplante Fristen und Regelungen

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise:

  • Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen.
    Hierbei reicht es aus, wenn Sie über eine Emailadresse zum Empfang von E-Rechnungen verfügen.
    Wichtig: Während E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD über ein Sichtformat verfügen (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei), bestehen XRechnungen ausschließlich aus einer XML-Datei. Um diese "lesbar" zu machen, können Sie in freeBill die xRechnung-Vorschau verwenden.
  • Bis zum 31.12.2026 dürfen Unternehmen auch weiterhin Rechnungen in Papierform oder elektronisch als PDF, JPG, etc. (mit Zustimmung des Empfängers) schreiben.
  • Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro gilt diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2027.
  • Ab dem 01.01.2028 sind E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von ihrem Umsatz.

Warum die Umstellung?

Die Pflicht zur E-Rechnung zielt darauf ab, Prozesse zu digitalisieren und Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Zudem können durch die digitale Verarbeitung Zeit und Kosten gespart werden. Unternehmen profitieren von einer schnelleren Bearbeitung und niedrigeren Kosten durch den Wegfall von Papier, Druck und Versand.

freeBiLL
Dellbrücker Hauptstr. 137
51069 Köln

0221 16941290 info@profilschmiede.de

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